Auftragserteilung
Aufnahmekriterien
Voraussetzung für die Durchführung der Hilfe ist, dass mindestens ein Elternteil zur Mitarbeit bereit ist. Der andere Elternteil und relevante Bezugspersonen akzeptieren die Hilfe. Möglichst alle Mitglieder des Familiensystems werden einbezogen und am Aktivierungsprozess beteiligt. Die Rahmenbedingungen werden in einer Auftragsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Auftragserteilung
Auftraggebende für alle Programme sind die in der Schweiz
anerkannten ambulanten Jugend- und Familienberatungsstellen, Jugendanwaltschaften und Schulpsychologie in Verbindung mit Schulbehörden. Sie stellen die Indikation, definieren den Auftrag und sorgen für die Kostengutsprache. Sie übernehmen das externe Casemanagement und entscheiden über allfällige weitere Hilfsmassnahmen.
Die Kosten erfahren Sie hier: Preisliste
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